Umzugsunternehmen Berlin Friedrichshain

Umzug beim Jobcenter beantragen: Schritt für Schritt

Damit das Jobcenter Ihren Umzug bezahlt, reichen Sie noch vor dem Termin einen Antrag auf Zusicherung ein, legen dar, warum der Umzug nötig ist, und geben meist zwei bis drei Kostenvoranschläge dazu. Den Termin machen Sie erst dann fest, wenn die schriftliche Zusicherung tatsächlich vorliegt. Welche Schritte dazugehören und welche Unterlagen Sie bereithalten sollten, lesen Sie hier der Reihe nach.

In fünf Schritten zur Zusicherung

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    Grund klären: Notieren Sie den Anlass für den Umzug, ob Kostensenkung, Jobwechsel, Trennung oder gesundheitliche Gründe. Auf einem nachvollziehbaren Grund baut die ganze Zusicherung auf.

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    Angemessenheit prüfen: Erkundigen Sie sich nach den örtlichen Obergrenzen für Miete und Wohnungsgröße und halten Sie nach einer Wohnung Ausschau, die in diesen Rahmen passt.

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    Kostenvoranschläge einholen: Besorgen Sie sich üblicherweise zwei bis drei schriftliche Angebote von Umzugsfirmen. Eines davon stellen wir Ihnen kostenlos aus.

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    Antrag einreichen: Geben Sie den Antrag auf Zusicherung samt Begründung und Angeboten noch vor dem Umzug ab. Erkundigen Sie sich, welchen Vordruck Ihr Jobcenter dafür vorsieht.

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    Bescheid abwarten: Sobald die schriftliche Zusicherung eingetroffen ist, legen Sie den Umzugstermin fest und beauftragen die Firma, vorher nicht.

Das gehört griffbereit in Ihre Antragsmappe

  • Den Antrag auf Zusicherung der Umzugskosten, wahlweise formlos verfasst oder auf dem Vordruck des Amtes ausgefüllt.
  • Eine Begründung, weshalb der Umzug erforderlich ist.
  • Details zur neuen Wohnung: Miethöhe, Nebenkosten, Wohnfläche in Quadratmetern.
  • Meist zwei bis drei Kostenvoranschläge von Umzugsfirmen.
  • Falls nötig: Antrag auf Kaution und Genossenschaftsanteile, in der Regel als Darlehen.

Was für die Kostenübernahme grundlegend gilt und ab wann ein Umzug als notwendig zählt, erläutern wir Ihnen im Detail auf der Seite Hartz 4 Umzug.

Unser Kostenvoranschlag für Ihr Jobcenter

Wir kennen die Anforderungen der Jobcenter genau und stellen Ihnen deshalb einen übersichtlichen, kostenlosen Kostenvoranschlag aus, den Sie so wie er ist einreichen können. Als Orientierung: Ein Umzug mit zwei Personen und LKW beginnt bei 260 €, mit drei Personen bei 415 €, mit vier Personen bei 720 €. Innerhalb Berlins beginnt ein Umzug je nach Größe schon bei einem Zimmer ab 490 €. Was Sie am Ende genau zahlen, ergibt sich als Festpreis nach einer kostenlosen Besichtigung. Alle Einzelheiten finden Sie in der Preisübersicht sowie unter Was kostet ein Umzug.

Was bewilligt wird, das setzen wir um: den kompletten Privatumzug, einen überschaubaren Kleinumzug, allein die Umzugshelfer oder auch LKW mit Personal, falls Sie nur Transport und ein paar kräftige Arme benötigen.

Was Antragsteller uns am häufigsten fragen

Wie stelle ich beim Jobcenter den Antrag für meinen Umzug?

Bevor der erste Karton gepackt wird, reichen Sie einen Antrag auf Zusicherung ein, entweder formlos oder auf dem passenden Vordruck, schildern die Gründe für den Umzug und hängen üblicherweise zwei bis drei Kostenvoranschläge an. Fällt die Prüfung von Notwendigkeit und Angemessenheit durch das Jobcenter positiv aus, halten Sie am Ende eine schriftliche Zusicherung in den Händen. Den Umzugstermin legen Sie erst danach fest.

Wie viele Kostenvoranschläge muss ich einreichen?

Damit die günstigste angemessene Variante gewählt werden kann, möchten die meisten Jobcenter zwei bis drei schriftliche Angebote von Umzugsfirmen sehen. Die genaue Anzahl erfahren Sie bei Ihrer Sachbearbeitung. Einen davon, aussagekräftig und ohne Kosten für Sie, bekommen Sie direkt von uns.

Werden auch Kaution und Genossenschaftsanteile übernommen?

Häufig ist das der Fall, in der Regel als Darlehen, das Sie anschließend in kleinen Raten wieder abtragen. Am besten stellen Sie den Antrag für Kaution oder Genossenschaftsanteile direkt gemeinsam mit der Zusicherung für den Umzug, dann geht nichts unter. Die genaue Abwicklung klären Sie direkt mit Ihrem Jobcenter.

Und wenn das Jobcenter erwartet, dass ich Umzugshelfer selbst organisiere?

Es kommt vor, dass ein Jobcenter erst einmal nur eine Pauschale für die Selbsthilfe mit privaten Helfern freigibt. Scheitert das, sei es aus gesundheitlichen Gründen oder weil schlicht die Helfer fehlen, lässt sich die Übernahme durch eine Firma gut begründen. Den dazu passenden Kostenvoranschlag bekommen Sie von uns, egal ob für den kompletten Umzug oder nur für die Umzugshelfer.

Zur Einordnung: Was hier steht, soll Ihnen einen ersten Überblick verschaffen, eine rechtliche Beratung ist es ausdrücklich nicht. Was in Ihrem Fall gilt, sagt Ihnen verbindlich nur Ihr Jobcenter.

Was den Umzugstag wirklich lang macht

Für den Kostenvoranschlag ans Amt brauchen wir dieselben Angaben wie für jeden anderen Auftrag: Stockwerk, Aufzug, Trageweg.

Was einen Umzugstag lang macht, sind selten die Kilometer. Es sind die vier oder fünf Treppenläufe ohne Kabine, das enge Treppenauge, die Hofdurchfahrt und die Meter vom Aufgang bis zum Bordstein. Steht das Fahrzeug zwei Querstraßen entfernt, verdoppelt sich diese Strecke, und zwar bei jedem einzelnen Gang.

Deshalb nehmen wir beim kostenlosen Ortstermin genau diese Maße auf und nicht nur die Quadratmeterzahl. Daraus ergibt sich, wie viele Leute anrücken, welches Fahrzeug an die Bordsteinkante passt, ob die Halteverbotszone für 85 € je Anschrift nötig wird und ob sich ein Möbellift für 239 € am halben Tag rechnet. Steht das fest, steht auch die Summe, und am Umzugstag wird daran nichts mehr gedreht.

Jetzt Kostenvoranschlag anfordern

Sagen Sie uns kurz, wo es losgeht, wohin es gehen soll und wie viele Quadratmeter zu bewegen sind. Von uns bekommen Sie gratis einen schriftlichen Festpreis zum Vorlegen beim Jobcenter.

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