Hartz 4 Umzug: unter welchen Bedingungen das Jobcenter zahlt
Beim Bürgergeld, früher Hartz 4, übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten in aller Regel, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Der Umzug muss notwendig sein, und die Zusicherung muss vorher schriftlich vorliegen. Alles hängt an zwei Punkten: einem anerkannten Grund und der Freigabe, bevor der erste Karton zugeklebt wird. Worauf es dabei genau ankommt, steht auf dieser Seite.
Wann ein Umzug als notwendig gilt
Nicht jeder Wunschumzug wird bezahlt; das Jobcenter sieht sich vielmehr an, ob ein triftiger Grund dahintersteckt. Als notwendig werden häufig anerkannt:
- Die alte Wohnung sprengt den Rahmen, und das Amt hat bereits zur Senkung der Kosten aufgefordert.
- Nach einer Trennung oder der Geburt eines Kindes passt die Wohnung von der Größe her nicht mehr, ob zu groß oder zu klein.
- Eine neue Arbeitsstelle andernorts macht den Wohnortwechsel erforderlich.
- Gesundheitliche Gründe machen einen barrierearmen Umzug nötig.
- Die aktuelle Wohnsituation ist unzumutbar geworden.
Ob Ihr Anliegen durchgeht, klärt Ihr Jobcenter jeweils von Fall zu Fall. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Sachbearbeitung rechtzeitig, ehe Sie einem Vermieter irgendetwas fest zusagen.
Angemessenheit: Miete und Wohnungsgröße
Selbst bei berechtigtem Umzug prüft das Jobcenter die neue Wohnung. Angemessen ist sie, wenn Miete und Fläche unter den örtlichen Obergrenzen bleiben. Wie hoch diese liegen, hängt vom Ort ab und davon, wie viele Menschen im Haushalt leben. Wird die Grenze gerissen, übernimmt das Amt gegebenenfalls nur einen Teil der Miete.
Fragen Sie deshalb am besten noch bevor Sie mit dem Suchen anfangen bei Ihrer Kommune nach, welche Richtwerte für Ihren Wohnort gerade gelten. Damit gehen Sie dem Risiko aus dem Weg, eine Wohnung zu mieten, deren Kosten am Schluss nicht komplett übernommen werden.
Zusicherung immer vor dem Umzug einholen
Das Wichtigste vorweg: Holen Sie die schriftliche Zusicherung ein, bevor irgendetwas beginnt. Der Antrag geht mit Begründung und üblicherweise zwei bis drei Kostenvoranschlägen von Umzugsfirmen an das Amt, und dann heißt es abwarten. Erst mit der Freigabe sind Umzugskosten, teils auch Kaution und Genossenschaftsanteile, tatsächlich gedeckt.
Den genauen Ablauf des Antrags und die nötigen Unterlagen haben wir Ihnen Schritt für Schritt auf der Seite Umzug beim Jobcenter beantragen aufbereitet.
Kostenvoranschlag fürs Jobcenter
Für das Verfahren verlangt das Amt in der Regel mehrere schriftliche Angebote. Von uns bekommen Sie kostenlos einen Kostenvoranschlag zum Festpreis, den Sie unverändert einreichen können. Zur Einordnung: Zwei Leute samt Fahrzeug beginnen bei 260 €, drei bei 415 €, und ein Umzug im Stadtgebiet startet je nach Größe bei 490 € für ein Zimmer. Wie hoch die Summe genau ausfällt, steht nach dem kostenlosen Ortstermin fest. Alle Zahlen stehen in unserer Preisübersicht auf, und woraus sich die Summe im Detail ergibt, lesen Sie unter Was kostet ein Umzug.
Bei kleineren Haushalten genügt häufig ein Kleinumzug, während wir in größeren Wohnungen den gesamten Privatumzug vom Einpacken bis zum Wiederaufbau stemmen. Und wer schlicht ein paar kräftige Hände sucht, bekommt bei uns ebenso reine Umzugshelfer.
Umzug mit Bürgergeld: was Betroffene uns immer wieder fragen
Übernimmt das Jobcenter bei Bürgergeld die Umzugskosten?
Meist ja, sofern der Umzug tatsächlich nötig ist und die Zusicherung vorher schriftlich vorliegt. Anerkannt werden unter anderem eine zu teure oder zu große Wohnung, ein neuer Arbeitsplatz, das Ende einer Partnerschaft oder gesundheitliche Umstände. Fehlt die Zusicherung, bleibt die Rechnung schnell bei Ihnen; deshalb gehört der Antrag vor den Umzugstermin, und die Antwort sollte abgewartet werden.
Was bedeutet Angemessenheit der Miete?
Für Miete und Fläche setzt jede Kommune Obergrenzen, gestaffelt nach Haushaltsgröße. Bleibt die neue Wohnung darunter, gilt sie als angemessen, und die Unterkunftskosten werden übernommen. Fragen Sie die geltenden Richtwerte beim Jobcenter ab, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben.
Was passiert, wenn ich ohne Zusicherung umziehe?
Dann bleiben die Umzugskosten häufig an Ihnen hängen, und von einer höheren Miete wird gegebenenfalls nur der bisherige Betrag anerkannt. Bei echten Notlagen sind Ausnahmen möglich. Sicher sind Sie, wenn zuerst die schriftliche Zusicherung vorliegt und erst danach der Umzugstermin festgemacht wird.
Liefern Sie einen Kostenvoranschlag fürs Amt?
Ja, ohne Berechnung. Nach dem kostenlosen Ortstermin erhalten Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag zum Festpreis, den Sie direkt beim Jobcenter einreichen können. Melden Sie sich unter 030 754367397 an oder nutzen Sie unser Online-Formular.
Zur Einordnung: Was hier steht, dient der ersten Orientierung und tritt nicht an die Stelle einer rechtlichen Beratung. Wie in Ihrem konkreten Fall entschieden wird, liegt bei Ihrem zuständigen Jobcenter.
Was den Umzugstag wirklich lang macht
Auch für den Kostenvoranschlag ans Jobcenter zählt, wie die Wohnung im Haus liegt, denn davon hängt der Aufwand ab.
Was einen Umzugstag lang macht, sind selten die Kilometer. Es sind die vier oder fünf Treppenläufe ohne Kabine, das enge Treppenauge, die Hofdurchfahrt und die Meter vom Aufgang bis zum Bordstein. Steht das Fahrzeug zwei Querstraßen entfernt, verdoppelt sich diese Strecke, und zwar bei jedem einzelnen Gang.
Deshalb nehmen wir beim kostenlosen Ortstermin genau diese Maße auf und nicht nur die Quadratmeterzahl. Daraus ergibt sich, wie viele Leute anrücken, welches Fahrzeug an die Bordsteinkante passt, ob die Halteverbotszone für 85 € je Anschrift nötig wird und ob sich ein Möbellift für 239 € am halben Tag rechnet. Steht das fest, steht auch die Summe, und am Umzugstag wird daran nichts mehr gedreht.
Kostenvoranschlag fürs Amt anfordern
Kostenlos halten wir einen schriftlichen Festpreis für Sie bereit, den Sie beim Jobcenter einreichen können. Nennen Sie uns kurz, wohin es gehen soll, um den Rest kümmert sich unser Team hier in Friedrichshain.
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