Umzugsunternehmen Berlin Friedrichshain

Wohnsitz ummelden nach dem Umzug

Sobald Sie eingezogen sind, bleiben Ihnen 14 Tage, um den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt anzumelden. Nötig sind dafür Ihr Ausweis, das Anmeldeformular und die Wohnungsgeberbestätigung, die Ihnen der Vermieter ausstellt. In Berlin geht das über einen gebuchten Termin in einem der Bürgerämter. Wir zeigen Ihnen hier der Reihe nach jeden Schritt und liefern eine Checkliste mit allen weiteren Stellen, die Ihre neue Adresse kennen müssen.

Die Frist: 14 Tage nach dem Einzug

Laut Bundesmeldegesetz stehen Ihnen nach dem Einzug zwei Wochen für die Ummeldung zur Verfügung. Ausschlaggebend ist Ihr tatsächlicher Einzugstag und nicht das Startdatum des Mietvertrags. Wird die Frist deutlich gerissen, kann es im schlimmsten Fall ein Bußgeld geben, bei geringer Verzögerung genügt in der Regel jedoch eine nachvollziehbare Begründung.

Gerade in Berlin gilt: Die Termine der Bürgerämter sind häufig schon Wochen vorher vergeben. Reservieren Sie Ihren Termin deshalb idealerweise, noch bevor der Umzug ansteht. Liegt der Tag der Terminbuchung innerhalb der Frist, sind Sie abgesichert, selbst wenn der Termin an sich erst etwas später stattfindet.

Wo und wie Sie sich in Berlin ummelden

In Berlin nimmt jedes Bürgeramt die Ummeldung an, ganz gleich in welchem Bezirk es liegt. Sie müssen also nicht zum Amt in Ihrem neuen Kiez, sondern dürfen sich stadtweit den nächsten freien Termin schnappen. Der Ablauf sieht so aus:

  1. Buchen Sie den Termin online im Berliner Terminvergabe-Portal oder fragen Sie ihn telefonisch an.
  2. Anmeldeformular zur Wohnungsanmeldung vorab herunterladen und ausfüllen.
  3. Wohnungsgeberbestätigung von Vermieter oder Hausverwaltung unterschreiben lassen.
  4. Erscheinen Sie mit sämtlichen Unterlagen und Ausweisen zum Termin.
  5. Im Amt trägt man die neue Adresse ein und überklebt die Anschrift auf dem Ausweis.

Der eigentliche Termin ist meist in wenigen Minuten erledigt. Anschließend gilt Ihr Hauptwohnsitz offiziell als an der neuen Adresse gemeldet.

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Personalausweis oder Reisepass jeder Person, die mitzieht
  • Ausgefülltes Anmeldeformular für die Anmeldung der Wohnung
  • Wohnungsgeberbestätigung, auf der Wohnungsgeber, Anschrift, Einzugsdatum und die Namen der Einziehenden stehen
  • für Kinder die Geburtsurkunde, angemeldet über ein Elternteil
  • bei Verheirateten bei Bedarf die Heiratsurkunde, um die Daten aktuell zu halten

Am meisten Ärger bereitet erfahrungsgemäß die Wohnungsgeberbestätigung. Fordern Sie sie frühzeitig bei Ihrem Vermieter an, damit sie zum Termin bereitliegt. Fehlt dieses Papier, lässt sich die Ummeldung nicht abschließen.

Checkliste: Wen Sie außerdem informieren sollten

Mit dem Gang zum Bürgeramt allein ist es nicht erledigt. Damit Briefpost, Verträge und Ämter von Ihrer neuen Adresse wissen, gehen Sie nach dem Umzug diese Punkte durch:

Fahrzeug und Führerschein

Lassen Sie den Fahrzeugschein bei der Zulassungsstelle auf die neue Anschrift umschreiben. Innerhalb Berlins bleibt das Kennzeichen erhalten.

Bank und Versicherungen

Melden Sie Girokonto, Kreditkarte, Haftpflicht, Hausrat und Kfz-Versicherung Ihre neue Anschrift.

Arbeitgeber und Finanzamt

Informieren Sie die Personalabteilung und bei Bedarf das Finanzamt über den Umzug, damit Lohnabrechnung und Post korrekt ankommen.

Verträge und Abos

Melden Sie Strom, Internet, Mobilfunk, Streamingdienste und Vereine um. Ein Nachsendeauftrag der Post überbrückt die Übergangszeit.

Erst umziehen, dann ummelden

Die Ummeldung bildet den Schlusspunkt, davor kommt der eigentliche Umzug. Läuft der glatt, gehen Ihnen die Behördengänge im Anschluss umso lockerer von der Hand. Beim Umzug in Ihre neue Berliner Wohnung packen wir das Tragen, den Transport sowie den Ab- und Aufbau zum Festpreis an, sodass Ihr Kopf frei bleibt für die Formalitäten.

Egal ob vollständiger Privatumzug oder bloß ein paar Möbelstücke: Beschreiben Sie uns Ihr Anliegen über die Online-Anfrage, und Sie erhalten ein unverbindliches Angebot. Damit bleibt Ihnen der Rücken frei für Bürgeramt und alles Weitere.

Häufige Fragen zur Ummeldung

Bis wann muss ich meinen Wohnsitz ummelden?

Bundesweit haben Sie ab dem Einzugstag genau 14 Tage Zeit. Verstreicht diese Frist, kann rein rechtlich ein Bußgeld drohen. Gerechnet wird dabei ab dem Tag Ihres tatsächlichen Einzugs in die neue Wohnung und nicht ab dem Datum, an dem der Mietvertrag startet. Wenn sich abzeichnet, dass die Zeit eng wird, sichern Sie sich Ihren Slot beim Bürgeramt lieber schon vorab.

Welche Unterlagen brauche ich zum Ummelden?

Mitbringen müssen Sie Personalausweis oder Reisepass, das ausgefüllte Anmeldeformular sowie die von Ihrem Vermieter unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung. Zieht die ganze Familie um, gehört von jeder Person der Ausweis dazu. Bei Kindern reicht meist die Geburtsurkunde, angemeldet werden sie durch ein Elternteil.

Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?

Dahinter steckt ein schriftlicher Nachweis von Vermieter oder Hausverwaltung, der Ihren Einzug in die Wohnung belegt. Seit 2015 ist sie vorgeschrieben und führt den Namen des Wohnungsgebers, die Anschrift, das Einzugsdatum und die Namen aller Einziehenden auf. Fehlt dieser Beleg, darf das Bürgeramt die Ummeldung nicht vornehmen.

Kostet die Ummeldung etwas?

Das eigentliche An- oder Ummelden Ihres Wohnsitzes kostet nichts. Erst wenn Sie etwa den Fahrzeugschein anpassen lassen, kommen Gebühren ins Spiel. Fragen zum Umzug selbst beantwortet unser Büro werktags unter 030 754367397, die Ummeldung erledigen Sie danach bequem beim Bürgeramt.

Umzug planen, Formalitäten folgen lassen

Kümmern Sie sich um Ihre neue Adresse bei den Ämtern, den Umzug übernehmen wir. Fragen Sie Ihr kostenloses Angebot an und holen Sie sich über das Formular 75 € Rabatt.

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